In Clos du Doubs gelten die Bauvorschriften der Gemeinde, die in der Zonenordnung festgelegt sind. Insbesondere bei Gebäuden im Ortsbildschutz müssen Sie den traditionellen Charakter bewahren. Das bedeutet, dass äussere Veränderungen, wie der Einbau neuer Fenster oder Lüftungsöffnungen, oft einer Bewilligung bedürfen. Für den Innenausbau, wie den Küchenumbau, sind die Vorschriften weniger streng, aber Sie sollten dennoch die Statik und die Elektroinstallationen von einem Fachmann prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne zu allen relevanten Punkten und unterstützen Sie bei der Einholung notwendiger Bewilligungen.