In Rickenbach (LU) gelten die Bauvorschriften der Gemeinde, die sich an der kantonalen Gesetzgebung des Kantons Luzern orientieren. Bei einem Küchenumbau sind vor allem die Zonenordnung und die Bewilligungspflicht relevant. In der Wohnzone sind Umbauten in der Regel bewilligungsfrei, solange keine tragenden Wände verändert werden und die äussere Erscheinung unberührt bleibt. Dennoch empfehlen wir, vor Beginn der Arbeiten die Bauverwaltung der Gemeinde Rickenbach zu kontaktieren, um sicherzugehen, dass keine speziellen Auflagen bestehen. Zudem müssen Elektro- und Sanitärinstallationen von konzessionierten Fachbetrieben ausgeführt werden, um den Schweizer Normen (z.B. NIV, VKF) zu entsprechen.