In Lully (FR) gelten die kantonalen Bauvorschriften des Kantons Freiburg sowie die kommunale Zonenordnung. Bei einem Küchenumbau, der keine statischen Eingriffe erfordert, ist in der Regel keine Baubewilligung nötig. Wenn jedoch Wände entfernt oder der Grundriss verändert wird, muss ein Baugesuch eingereicht werden. Zudem sind die Vorschriften zur Energieeffizienz zu beachten, insbesondere wenn Fenster oder Aussenwände betroffen sind. Wir empfehlen, frühzeitig das Bauamt der Gemeinde Lully (FR) zu kontaktieren, um alle Anforderungen zu klären.