ESTI Vorschriften
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat wacht über die Sicherheit. Erfahren Sie, was dies für die Geräteinstallation in Ihrer Küche bedeutet.

ESTI Vorschriften
Das ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) ist die Aufsichtsbehörde für alle elektrischen Installationen in der Schweiz. Seine Vorschriften ergänzen die NIN Norm und dienen dem Schutz von Personen und Sachwerten.
Strenge Kontrollen für Ihre Sicherheit
Alle in der Schweiz verkauften und installierten Küchengeräte müssen den hohen Sicherheitsstandards des ESTI entsprechen (Sicherheitszeichen S+).
Wichtig für den Küchenbau
- Gerätezulassung: Nur Geräte mit entsprechender Zertifizierung dürfen in Schweizer Küchen fest installiert werden.
- Abnahmekontrolle: Nach dem Küchenumbau muss oft ein unabhängiger Sicherheitsnachweis (SiNa) für die Elektroinstallationen erbracht werden.
- Fehlerstrom: Strikte Durchsetzung des FI-Schutzes für Nasszellen-nahe Installationen.
Garantierte Sicherheit
Verlassen Sie sich bei der Installation immer auf lizenzierte Elektrofachbetriebe. Dies ist nicht nur für Ihre persönliche Sicherheit, sondern auch für den Erhalt des Versicherungsschutzes unabdingbar.
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Häufige Fragen zu ESTI Vorschriften
Wie mache ich eine grifflose Küche sicher für Kinder und Haustiere?
Für grifflose Fronten mit Servo-Drive nutzen wir eine zentrale Deaktivierungs-Funktion ('Putzmodus'), damit Kinder oder Haustiere die Schränke nicht versehentlich öffnen. Induktionsfelder mit automatischer Topferkennung und Verriegelung verhindern zudem, dass Katzen beim Laufen über das Kochfeld die Zonen aktivieren.
Werkvertrag vs. Kaufvertrag: Was ist beim Küchenbau in der Schweiz üblich?
Im individuellen Küchenbau schliessen wir in der Regel einen Werkvertrag ab. Im Gegensatz zum Kaufvertrag (Massenware) haften wir hier für den Erfolg des gesamten Werks – inklusive der fachgerechten Montage und Integration in die Gebäudestruktur. Das bietet Ihnen maximale rechtliche Sicherheit nach Schweizer Obligationenrecht (OR).
Wie funktioniert die Haftung bei Schäden an einer exklusiven Arbeitsplatte während der Montage?
In der Schweiz erfolgt die Abwicklung nach dem Werkvertrag (OR/SIA 118). Bis zur formalen Abnahme liegt die Obhutspflicht beim Unternehmer. Wir schützen Ihre Investition (z.B. eine massive Naturstein-Arbeitsplatte) durch spezifische Schutzvorkehrungen und eine lückenlose Bauwesenversicherung. Bei unsichtbaren Mängeln greift die SIA-konforme Rügefrist von zwei Jahren.