Gewährleistung nach SIA 118
SIA 118 bietet Bauherren in der Schweiz besseren Schutz als das OR. Erfahren Sie alles zu Rügefrist, Beweislast und Verjährung.

Gewährleistung nach SIA 118
Die Gewährleistung nach SIA 118 ist die vertragliche Regelung für Mängelrechte im Schweizer Bauwesen. Sie ersetzt die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) durch praxisnähere und bauherrenfreundlichere Bedingungen. Für Küchenbau und Schreinereien ist die SIA 118 der Goldstandard, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Fristen zu definieren.
Die Vorteile der SIA-Regelung
Der wichtigste Vorteil der SIA 118 ist die Beweislastumkehr während der ersten zwei Jahre nach der Abnahme. Das bedeutet: Der Unternehmer muss beweisen, dass ein Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war – nicht Sie als Bauherr.
Kernpunkte der SIA-Gewährleistung
- Rügefrist: Während der ersten 2 Jahre (Rügefrist) können Mängel jederzeit gerügt werden, ohne dass Sie eine Frist versäumen.
- Beweislast: Der Unternehmer muss nachweisen, dass kein Mangel vorliegt. Das entlastet Sie erheblich.
- Verjährung: Die Gesamtfrist für verdeckte Mängel beträgt in der Regel 5 Jahre. Für offene Mängel gilt die Rügefrist von 2 Jahren.
Ablauf im Mängelfall
- Mängelrüge: Melden Sie den Mangel schriftlich und mit Fristansetzung (z.B. 20 Tage) zur Behebung.
- Nachfrist: Der Unternehmer hat die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Erfolgt dies nicht fristgerecht, können Sie weitere Rechte geltend machen.
- Rechte: Je nach Schwere des Mangels haben Sie Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz.
Vergleich: SIA 118 vs. OR
| Kriterium | SIA 118 | OR (ohne SIA) |
|---|---|---|
| Rügefrist | 2 Jahre | Sofortige Rügepflicht |
| Beweislast | Beim Unternehmer | Beim Bauherrn |
| Verjährung | 5 Jahre (verdeckt) | 5 Jahre (unverändert) |
| Kündigung | Erleichtert | Strenger |
Empfehlung für Ihren Küchenbau
Achten Sie darauf, dass in Ihrem Werkvertrag für die Küche die SIA 118 explizit als Vertragsbestandteil aufgeführt wird. Dies gibt Ihnen die grösstmögliche Sicherheit bei der Realisierung Ihres Projekts. Kombinieren Sie dies mit hochwertigen Komponenten wie V-ZUG oder Bora und einer passenden Arbeitsplatte – so sind Sie auf der sicheren Seite.
💡 Häufige Fragen zu Gewährleistung nach SIA 118
Wie lange ist die Gewährleistung nach SIA 118? Die Rügefrist beträgt 2 Jahre, die Verjährungsfrist für verdeckte Mängel 5 Jahre.
Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Garantie? SIA 118 kehrt die Beweislast um: In den ersten 2 Jahren muss der Unternehmer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Das OR verlangt vom Bauherrn den Nachweis.
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Häufige Fragen zu Gewährleistung nach SIA 118
Werkvertrag vs. Kaufvertrag: Was ist beim Küchenbau in der Schweiz üblich?
Im individuellen Küchenbau schliessen wir in der Regel einen Werkvertrag ab. Im Gegensatz zum Kaufvertrag (Massenware) haften wir hier für den Erfolg des gesamten Werks – inklusive der fachgerechten Montage und Integration in die Gebäudestruktur. Das bietet Ihnen maximale rechtliche Sicherheit nach Schweizer Obligationenrecht (OR).