Barrierefreie Küche
Was ist eine barrierefreie Küche?
Die barrierefreie Küche ist so geplant, dass Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder eingeschränkter Beweglichkeit sie vollständig selbstständig nutzen können. Sie folgt der Küchenergonomie in ihrer radikalsten Konsequenz und ist heute weit mehr als eine Nischenplanung.
Die fünf Kernkriterien
1. Unterfahrbarkeit
Der wichtigste Unterschied zur Standardküche: Spüle, Arbeitsplatte und Kochfeld müssen frei unterfahrbar sein. Der Rollstuhlfahrer muss mit den Knien unter die Arbeitsplatte fahren können. Dafür werden Unterschränke ohne Sockel geplant oder seitlich versetzt.
2. Reduzierte Arbeitshöhe
Die Arbeitsplatte sitzt auf 80–85 cm Höhe statt der üblichen 90–92 cm. Gleichzeitig muss die Unterfahrbarkeit gewährleistet bleiben — ein planerischer Balanceakt.
3. Greifräume und Bewegungsflächen
Vor und zwischen den Elementen sind Wendekreise von mindestens 150 cm Durchmesser einzuplanen (SIA 500). Hochschränke sind nur seitlich oder in einer zweiten Reihe sinnvoll.
4. Bedienlogik
- Kochfelder mit Frontbedienung statt seitlicher oder hinterer Touchfläche
- Backöfen und Dampfgarer als Hochbaugeräte mit seitlichem Türanschlag
- Auszüge mit elektrischer Öffnungsunterstützung (Servo-Drive)
5. Kontraste und Beleuchtung
Für sehbehinderte Menschen: Starke Hell-Dunkel-Kontraste zwischen Arbeitsplatte und Fronten, indirekte LED-Beleuchtung an allen Arbeitsstationen, taktile Markierungen.
Normen in der Schweiz
Die Planung richtet sich nach SIA 500 "Hindernisfreies Bauen" und den kantonalen Baugesetzen. Bei gefördertem Wohnungsbau (Genossenschaften, Alterswohnungen) ist Barrierefreiheit zwingend.
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