Definition
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Garantie & Gewährleistung

Der rechtliche Rahmen für Ihr Küchenprojekt in der Schweiz. Erfahren Sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nach OR und SIA.

Technische Visualisierung: Garantie & Gewährleistung
SKP-LEX // GARANTIE_GEWAEHRLEISTUNGVERIFIZIERTE DEFINITION

Garantie & Gewährleistung

Beim Kauf einer Küche in der Schweiz sind zwei rechtliche Ebenen zu unterscheiden: Die gesetzliche Gewährleistung nach dem Obligationenrecht (OR) und die oft vereinbarte Garantie nach den SIA-Normen. Für den Bauherrn ist es entscheidend zu wissen, welche Fristen gelten und wer im Falle eines Mangels haftet.


Gewährleistung nach OR (Gesetz)

Ohne spezifische vertragliche Vereinbarung gilt das Schweizer Obligationenrecht.

  • Fristen: In der Regel zwei Jahre ab Ablieferung der Küche.
  • Beweislast: Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war (was oft schwierig sein kann).

Garantie nach SIA 118 (Empfohlener Standard)

Im hochwertigen Küchenbau wird fast immer die SIA 118 vereinbart, da sie deutlich bauherrenfreundlicher ist.

  • Rügefrist (2 Jahre): Während der ersten zwei Jahre nach der Abnahme können Mängel jederzeit gerügt werden. Die Beweislast liegt beim Unternehmer (Küchenbauer).
  • Verjährungsfrist (5 Jahre): Für verdeckte Mängel (die bei der Abnahme nicht erkennbar waren) gilt eine Frist von fünf Jahren.

Herstellergarantien auf Geräte

Zusätzlich zur werkvertraglichen Leistung des Küchenbauers gelten die Garantien der Gerätehersteller (z.B. V-ZUG, Miele, Gaggenau).

  • Schweizer Standard: Meist 2 Jahre Vollgarantie.
  • Verlängerungen: Viele Premium-Hersteller bieten kostenpflichtige oder im Servicepaket enthaltene Verlängerungen auf 5 oder sogar 10 Jahre an.

Fazit

Ein seriöses Angebot zeichnet sich durch klare Regelungen zur Garantie aus. Wir empfehlen im High-End Bereich immer die Anwendung der SIA 118, um maximale Sicherheit für Ihre Investition zu gewährleisten.

Haben Sie Fragen zur rechtlichen Absicherung Ihres Projekts? Wir beraten Sie im Rahmen unserer Küchen-Treuhand kompetent zu allen Vertragsdetails.

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Häufige Fragen zu Garantie & Gewährleistung

Ist eine Küchenversicherung in der Schweiz sinnvoll?

Eine Gebäudeversicherung deckt meist Elementarschäden. Für technische Defekte an Premium-Geräten empfehlen wir eine Garantieverlängerung auf 10-12 Jahre (z.B. V-ZUG Service-Vertrag). Dies schützt vor hohen Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.

Wie hoch ist die Garantiedauer auf eine Schweizer Schreinerküche?

In der Schweiz gilt gesetzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren auf Geräte und 5 Jahre auf verdeckte Mängel am Bau. Als Schweizer Küchen Profis bieten wir oft erweiterte Garantien auf unsere Beschläge (lebenslang auf Blum-Systeme) und koordinieren Kulanzanfragen direkt mit den Herstellern.

Wie mache ich eine grifflose Küche sicher für Kinder und Haustiere?

Für grifflose Fronten mit Servo-Drive nutzen wir eine zentrale Deaktivierungs-Funktion ('Putzmodus'), damit Kinder oder Haustiere die Schränke nicht versehentlich öffnen. Induktionsfelder mit automatischer Topferkennung und Verriegelung verhindern zudem, dass Katzen beim Laufen über das Kochfeld die Zonen aktivieren.