Garantie nach OR
Erfahren Sie, welche Garantieansprüche Sie beim Küchenkauf in der Schweiz haben. Gesetzliche Fristen, Rechte und Pflichten nach OR – jetzt informieren.

Garantie nach OR
Im Schweizer Obligationenrecht (OR) sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachgewährleistung (Garantie) geregelt. Beim Kauf einer Küche kommen meist die Bestimmungen zum Kaufvertrag oder Werkvertrag zur Anwendung. Die Garantie nach OR sichert Ihnen als Käufer bestimmte Rechte zu, wenn die Küche Mängel aufweist.
Gesetzliche Fristen und Fristbeginn
Standardmässig sieht das OR für bewegliche Sachen eine Garantiefrist von 2 Jahren vor. Bei fest eingebauten Werken (wie einer Küche) kann diese Frist unter bestimmten Umständen auf 5 Jahre verlängert sein. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Küche, also wenn Sie die Küche übernehmen und als vertragsgemäss anerkennen.
Ihre Rechte nach OR
- Nachbesserung: Das Recht auf Reparatur des Mangels.
- Minderung: Preisnachlass bei bleibendem Minderwert.
- Wandelung: Rückgabe der Ware gegen Kaufpreis (nur bei erheblichen Mängeln).
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Mangel auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist.
Rügepflicht und Beweislast
Sie sind verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei verdeckten Mängeln, die erst später auftreten, müssen Sie diese innerhalb von 60 Tagen nach Entdeckung melden. Die Beweislast liegt in den ersten 2 Jahren beim Verkäufer – er muss beweisen, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf vorhanden war.
Vergleich: Garantie nach OR vs. SIA 118
| Kriterium | OR (Kaufvertrag) | SIA 118 (Werkvertrag) |
|---|---|---|
| Frist | 2 Jahre (beweglich), 5 Jahre (unbeweglich) | 5 Jahre ab Abnahme |
| Rügefrist | Unverzüglich, spätestens 60 Tage | 60 Tage nach Entdeckung |
| Beweislast | Verkäufer in den ersten 2 Jahren | Unternehmer in den ersten 5 Jahren |
| Anwendbarkeit | Kauf von beweglichen Sachen | Werkvertrag (z.B. Einbauküche) |
Wichtiger Hinweis
In vielen Verträgen wird die gesetzliche Regelung des OR durch die Bestimmungen der SIA 118 ersetzt oder ergänzt, was für den Bauherrn oft vorteilhaftere Rügefristen bedeutet. Zusätzlich bieten Hersteller oft freiwillige Garantien an, die über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Diese sind jedoch an Bedingungen geknüpft und ersetzen die gesetzlichen Rechte nicht.
💡 Häufige Fragen zu Garantie nach OR (FAQ)
Wie lange ist die Garantie auf eine Küche in der Schweiz? Die gesetzliche Garantie nach OR beträgt 2 Jahre für bewegliche Sachen, bei fest eingebauten Küchen kann sie bis zu 5 Jahre betragen. Zusätzlich gibt es oft Herstellergarantien.
Was muss ich tun, wenn meine Küche einen Mangel hat? Melden Sie den Mangel sofort schriftlich dem Verkäufer oder Handwerker. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und fordern Sie eine Nachbesserung. Bei Streitigkeiten hilft die Schlichtungsbehörde.
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Häufige Fragen zu Garantie nach OR
Ist eine Küchenversicherung in der Schweiz sinnvoll?
Eine Gebäudeversicherung deckt meist Elementarschäden. Für technische Defekte an Premium-Geräten empfehlen wir eine Garantieverlängerung auf 10-12 Jahre (z.B. V-ZUG Service-Vertrag). Dies schützt vor hohen Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Wie hoch ist die Garantiedauer auf eine Schweizer Schreinerküche?
In der Schweiz gilt gesetzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren auf Geräte und 5 Jahre auf verdeckte Mängel am Bau. Als Schweizer Küchen Profis bieten wir oft erweiterte Garantien auf unsere Beschläge (lebenslang auf Blum-Systeme) und koordinieren Kulanzanfragen direkt mit den Herstellern.
Werkvertrag vs. Kaufvertrag: Was ist beim Küchenbau in der Schweiz üblich?
Im individuellen Küchenbau schliessen wir in der Regel einen Werkvertrag ab. Im Gegensatz zum Kaufvertrag (Massenware) haften wir hier für den Erfolg des gesamten Werks – inklusive der fachgerechten Montage und Integration in die Gebäudestruktur. Das bietet Ihnen maximale rechtliche Sicherheit nach Schweizer Obligationenrecht (OR).